WAHLARZT

 

Die Praxis Dr. med. Dustin Schramm ist eine Wahlarztpraxis. Das erlaubt es mir, ausreichend Zeit für die Behandlung meiner Patienten einzuplanen. Um Ihnen eine ganzheitliche medizinische Betreuung anbieten zu können, ist das wichtig. Doch was bedeutet das für Sie? Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Wahlarzt beantworte ich Ihnen gerne:

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Kann ich einen Wahlarzt als Hausarzt wählen?
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In Österreich gibt es das Recht auf eine freie Arztwahl. Sie können selbst entscheiden, von welchem niedergelassenen Arzt Sie behandelt werden möchten. Somit ist es Ihre freie Entscheidung, mich als Wahlarzt für Allgemeinmedizin zu Ihrem Hausarzt zu machen.

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Was ist ein Wahlarzt?
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Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Honorare für meine Leistungen kann ich daher nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Honorarnote der Praxis Dr. med. Dustin Schramm geht deshalb nach Ende Ihrer Behandlung direkt an Sie und muss von Ihnen vorfinanziert werden. Anschliessend können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse und Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen. Zahlung per Bankomatkarte in der Ordination möglich.

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Wie bekomme ich mein Geld von der Versicherung?
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Nach Bezahlung der Rechnung senden Sie die Original-Honorarnote mit Einzahlungsbestätigung an Ihre Krankenversicherung oder Privatversicherung. In der Regel erhalten Sie 60 – 100 % der Kosten rückerstattet. Brauchen Sie Hilfe bei der Rückerstattung, hilft Ihnen unser Praxisteam gerne weiter.

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Wieviel kostet die Behandlung bei einem Wahlarzt?
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Als Wahlarzt orientiere ich mich an den Empfehlungstarifen der Ärztekammer und an den Honorarkatalogen der verschiedenen Krankenkassen. Rufen Sie uns an, wenn Sie im Vorfeld über die Höhe der Behandlungskosten informiert werden möchten: +43 (0)5522 43531

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Wie kann ich die Honorarnote begleichen?
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Nach einer abgeschlossenen Behandlung stelle ich Ihnen für die angefallenen Leistungen eine Honorarnote. Diese begleichen Sie dann per Überweisung direkt an mich. Es besteht auch die Möglichkeit die Honorarnote direkt in der Ordination, mittels Bankomatkarte oder in Bar, zu begleichen. Die Honorarnote entspricht den gesetzlichen Vorgaben, sodass Sie diese dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.